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Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsvertrag erstellen, Kündigung Arbeitsverhältnis – Ulrike Schmidt-Fleischer

Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsvertrag erstellen, Kündigung Arbeitsverhältnis – Ulrike Schmidt-Fleischer

In aller Kürze: Ulrike Schmidt-Fleischer berät Sie verlässlich bei allen Themen des Arbeitsrechts, erstellt Verträge und vertritt Ihre Interessen vor Gericht. Als erfahrene Rechtsanwältin und Notarin verfügt sie über tiefes Wissen aus ihrer Zeit für Großunternehmen und die IHK, sodass wir rechtliche Zusammenhänge verständlich erklären und Ihre Ziele in Düsseldorf sowie der Umgebung konsequent durchsetzen können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Arbeitsrecht bestimmt den Rahmen für das Zusammenleben von Unternehmen und Beschäftigten. Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Betriebsräte in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören die Gestaltung von Verträgen, die Prüfung von Kündigungen und die Vertretung vor Gericht. Jedes Mandat beginnt mit einer genauen Prüfung Ihrer Ausgangslage. Wir übersetzen komplexe Rechtslagen in klare Handlungsoptionen. Ihre Ziele setzen wir pragmatisch und durchsetzungsstark um.

Arbeitsrechtliche Dienstleistungen im Überblick

Ulrike Schmidt-Fleischer: arbeitsrechtliche Beratung

Beratung im Arbeitsrecht

Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht? Wir bieten Ihnen zügige und praxisnahe Antworten, um unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.

Ulrike Schmidt-Fleischer, Gestaltung von Arbeitsverträgen

Arbeitsverträge rechtssicher formulieren

Unsere Verträge bieten rechtliche Sicherheit, schützen Ihr Unternehmen und schaffen Klarheit für alle Beteiligten. Gerne erstellen wir auch für Sie ein passendes Dokument.

Geschäftsführerverträge, selbstständig erstellt von Ulrike Schmidt-Fleischer

Verträge für Führungskräfte erstellen

Wir entwerfen individuelle Verträge für Geschäftsführer, die Ihre Position im Unternehmen stärken und mögliche Konflikte vermeiden. So erhalten Sie klare Absprachen und die nötige Sicherheit.

Unser Leistungsspektrum reicht von der Erstellung individueller Arbeitsverträge bis zur Begleitung von Betriebsänderungen. Wir prüfen Abmahnungen, vertreten Mandanten vor dem Arbeitsgericht und verhandeln mit Gewerkschaften. Dabei verbinden wir juristische Präzision mit einem praxisnahen Ansatz. Vor ihrer Kanzleitätigkeit beriet Frau Schmidt-Fleischer Betriebsräte und Geschäftsführer in einem internationalen Großunternehmen. Diese industrielle Perspektive kommt besonders Unternehmensmandanten zugute. Wir erkennen rechtliche Risiken frühzeitig und vermeiden typische Fehlerquellen.

Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Themen

In der Beratung prüfen wir Ihre betriebliche sowie vertragliche Lage, bewerten Risiken und zeigen Wege auf. Arbeitgebern helfen wir bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, während wir Beschäftigte in ihren Rechten schützen. Ob es um Vergütung, Arbeitszeiten, Überstunden oder Urlaub geht – wir kümmern uns um alle Bereiche. Durch unsere Erfahrung aus der Industrie können wir typische Konflikte zwischen Firmen und Belegschaften in der Region gut einordnen, damit wir juristische Details so erklären, dass Sie unmittelbar davon profitieren. Sprechen Sie uns einfach an.

Unsere Vorgehensweise

Im Erstgespräch ermitteln wir Ihre Ziele und prüfen die vorhandenen Unterlagen wie Vertrag, Abmahnungen oder Gehaltsabrechnungen. Wir erklären Ihnen die rechtliche Lage ohne Fachjargon. Anschließend erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen. Wir klären Fristen und sichern Beweise. So behalten Sie von Beginn an die Kontrolle über den Fall.

Service: arbeitsrechtliche Beratung Ulrike Schmidt-Fleischer

Individuelle Arbeitsverträge ausarbeiten

Ein Arbeitsvertrag regelt die zentralen Bedingungen zwischen den Parteien. Wir erstellen Dokumente, die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir legen alle Punkte präzise fest, etwa die Tätigkeitsbeschreibung, das Gehalt, die Probezeit oder Kündigungsfristen. Auch Vereinbarungen zu Wettbewerbsverboten und Nebentätigkeiten formulieren wir rechtssicher. Die Regelungen zur Geheimhaltung beziehen wir dabei ebenfalls mit ein. Unwirksame Klauseln, die später zu Problemen führen könnten, vermeiden wir gezielt. Für Geschäftsführer entwickeln wir spezielle Verträge mit Regelungen zu Haftung und Vergütung. Damit schaffen wir von Beginn an eine stabile rechtliche Basis für die Kooperation. Melden Sie sich für einen abgesicherten Vertrag bei uns.

Wichtige Informationen kompakt

Wir nutzen keine Standardvorlagen von der Stange, sondern entwickeln jeden Vertrag aus Ihren betrieblichen Anforderungen heraus. Wir prüfen Tarifbindungen und Betriebsvereinbarungen, die den Vertrag beeinflussen. Wir integrieren flexible Gehaltsbestandteile wie Boni oder Zielvereinbarungen. So schützen Sie sich vor späteren rechtlichen Auseinandersetzungen über unklare Vertragsinhalte.

Dienstleistung: Erstellung von Arbeitsverträgen – Ulrike Schmidt-Fleischer

Geschäftsführerverträge rechtssicher ausarbeiten

Da Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes gelten, weicht ihr Vertrag deutlich von einem normalen Arbeitsverhältnis ab. Wir gestalten Dokumente, die dieser besonderen Stellung gerecht werden. Gehalt, Versorgungszusagen, Wettbewerbsverbote und die Beendigung des Vertrages regeln wir sorgfältig. Zudem legen wir Haftungsgrenzen und Pflichten klar fest, wobei wir sowohl gesellschaftsrechtliche als auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. So sichern Sie Ihr Unternehmen ab und die Führungskraft erhält volle Transparenz. Lassen Sie uns dazu gerne ins Gespräch kommen.

Erfahrung und Fachwissen

Wir stimmen den Vertrag mit den Gesellschafterbeschlüssen ab und berücksichtigen bestehende Satzungen. Wir prüfen die Angemessenheit der Bezüge, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden. Bei Beendigung konzipieren wir Abwicklungsvereinbarungen mit klaren Abfindungsregelungen. So vermeiden Sie steuerliche Nachteile und rechtliche Unsicherheiten beim Ausscheiden.

Angebot: Erstellung Geschäftsführerverträge, Ulrike Schmidt-Fleischer

Beratung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses bringt oft schwierige Fragen mit sich. Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Formulierung und helfen Arbeitnehmern, ihre Rechte zu wahren. Fristen sowie Formvorschriften prüfen wir mit großer Sorgfalt. Zudem klären wir, ob ein Kündigungsgrund existiert und ob der Kündigungsschutz greift. Das Risiko von Klagen bewerten wir und entwickeln eine passende Strategie für Sie. Auch bei einer fristlosen Kündigung während der Probezeit beraten wir Sie. Ihre Erfolgsaussichten vor dem Arbeitsgericht schätzen wir stets ehrlich ein, damit Sie Gewissheit über Ihre Situation gewinnen.

Ihre Vorteile

Wir prüfen die soziale Rechtfertigung einer Kündigung nach den gesetzlichen Vorgaben. Formfehler, die zur Unwirksamkeit führen könnten, decken wir auf. Ebenso berechnen wir die korrekten Kündigungsfristen nach dem Gesetz oder dem Vertrag. Bei Abfindungen beraten wir Sie fachkundig und führen Verhandlungen zu Aufhebungsverträgen. So ermöglichen wir eine saubere Trennung ohne unnötigen Streit. Wenn Sie nach einer fairen Lösung suchen, sind wir für Sie da.

Beratung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen – Ulrike Schmidt-Fleischer

Aufhebungsverträge genau prüfen

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Arbeitgeber nutzen ihn häufig, um Kündigungsschutzklagen zu vermeiden. Arbeitnehmer sollten hingegen prüfen, ob die Bedingungen fair sind. Wir untersuchen Aufhebungsverträge auf versteckte Nachteile. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, der Höhe der Abfindung sowie Regelungen zu Urlaub und Freistellung. Auch die Rückgabe von Firmeneigentum kontrollieren wir. Wir vergleichen das Angebot mit Ihren Ansprüchen und verhandeln bei Bedarf bessere Konditionen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Unsere Kernkompetenzen

Wir kennen die Fallstricke der Muster von Arbeitgebern. Wir prüfen die Karenzzeit und die Geheimhaltungsklauseln auf ihre Wirksamkeit. Wir berechnen eine angemessene Abfindung nach der Faustformel. Wir weisen auf die Folgen für betriebliche Altersversorgung hin. So sichern wir Ihre finanziellen und rechtlichen Interessen bei der Trennung.

Fachliche Prüfung Aufhebungsverträge bei Ulrike Schmidt-Fleischer

Abmahnungen gründlich analysieren

Abmahnungen stellen oft den ersten Schritt vor einer Kündigung dar. Für Arbeitnehmer prüfen wir die formelle sowie inhaltliche Korrektheit. Wir klären, ob die Vorwürfe belegbar sind und ob die Maßnahme verhältnismäßig bleibt. Auch wenn eine Abmahnung lediglich als Druckmittel dient, bewerten wir dies kritisch. Arbeitgebern helfen wir, Abmahnungen so zu gestalten, dass sie die Voraussetzungen für spätere Kündigungen erfüllen. Wir formulieren sie rechtssicher und dokumentieren die Vorwürfe nachvollziehbar, um unwirksame Maßnahmen, die das Betriebsklima belasten, zu verhindern.

Fachwissen auf den Punkt

Eine berechtigte Abmahnung verbleibt in der Personalakte und beeinflusst spätere Kündigungen. Wir beraten Sie zur Entfernung unrechtmäßiger Abmahnungen aus der Akte. Wir prüfen die Beteiligung des Betriebsrats bei der Ausstellung. Wir dokumentieren die Vorwürfe mit klaren Fakten und Zeugenaussagen. So schützen Sie Ihre Position im Unternehmen.

Prüfen von Abmahnungen: Ulrike Schmidt-Fleischer unterstützt

Arbeitszeugnisse korrekt bewerten

Ein Arbeitszeugnis beurteilt Ihre Leistung und Ihr Verhalten. Für Arbeitnehmer prüfen wir Zeugnisse auf versteckte negative Aussagen und übersetzen die Fachsprache. Wir kontrollieren, ob die Angaben der Realität entsprechen und ob die Wohlwollenspflicht gewahrt wurde. Falls Ihre Chancen beeinträchtigt sind, fordern wir Korrekturen ein. Arbeitgebern helfen wir bei der Erstellung von Zeugnissen, die rechtssicher und zugleich wohlwollend sind. Wenn Sie ein Zeugnis überprüfen lassen möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Details zum Thema

Wir achten auf die korrekte Zeugnissprache und die vollständige Nennung aller Tätigkeiten. Wir prüfen die Schlussformel und die Dankesbekundung auf ihre Aussagekraft. Wir vergleichen das Zeugnis mit den tatsächlichen Leistungsbeurteilungen. Wir klären Streitigkeiten über die Zeugnissprache vor Gericht. So erhalten Sie ein Zeugnis, das Ihre berufliche Zukunft fördert.

Arbeitszeugnisse professionell prüfen, Ulrike Schmidt-Fleischer

Vertretung vor dem Arbeitsgericht

Wir vertreten unsere Mandanten in allen Instanzen vor dem Arbeitsgericht. Das Erheben von Klagen, das Führen von Verteidigungen und das Auftreten in Güteverhandlungen gehören zu unseren Schwerpunkten. Wir bereiten Sachverhalte gründlich vor und sichern Beweise. Schriftsätze verfassen wir präzise auf Basis der aktuellen Rechtsprechung. Vor Gericht treten wir bestimmt auf. Sofern es sinnvoll ist, streben wir eine gütliche Einigung an. Ansonsten begleiten wir das Verfahren konsequent bis zum Urteil. Verlassen Sie sich auf uns.

Unsere Arbeitsweise

Wir prüfen die Erfolgsaussichten Ihrer Klage anhand der Beweislage und der Rechtslage. Wir berechnen die Fristen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wir vertreten Sie in der Güteverhandlung und verhandeln Abfindungen. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und erklären jeden Schritt. So gehen Sie gestärkt in die mündliche Verhandlung.

Vertretung vor Arbeitsgericht für Mandanten – Ulrike Schmidt-Fleischer

Beratung im Kollektivarbeitsrecht

Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgebern sowie Betriebsräten. Wir beraten Unternehmen zu Betriebsvereinbarungen sowie zu Tarifverträgen. Die Mitbestimmungsrechte klären wir und begleiten Verhandlungen oder die Arbeit in Einigungsstellen. Bei neuen Arbeitszeitmodellen oder Überwachungseinrichtungen sind wir ebenfalls für Sie da. Gewerkschaften unterstützen wir bei der Durchsetzung ihrer Rechte. In Konflikten zwischen den Parteien übernehmen wir eine vermittelnde Rolle. Bei Fragen zum Kollektivarbeitsrecht melden Sie sich gern.

Mehr Informationen erhalten

Wir kennen die Strukturen internationaler Großunternehmen und die Interessen der Gewerkschaften. Wir prüfen Tarifverträge auf ihre Anwendbarkeit und Reichweite. Wir begleiten die Betriebsratswahl und die Konstituierung des Gremiums. Wir verhandeln Zielvereinbarungen und Vergütungsgrundsätze. So schaffen Sie ein stabiles kollektives Gefüge im Unternehmen.

Kollektivarbeitsrechtliche Beratung durch Ulrike Schmidt-Fleischer

Begleitung bei Betriebsratswahlen

Betriebsratswahlen folgen strengen gesetzlichen Vorgaben. Wir begleiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Vorbereitung sowie der Durchführung. Fragen zur Wahlberechtigung, zum Wahlvorstand oder zum Verfahren klären wir im Detail. Wahlvorschläge prüfen wir und unterstützen Sie bei der Auszählung. Auch zur Sitzverteilung und zur Geschlechterquote beraten wir Sie. Anfechtungen vermeiden wir durch die strikte Einhaltung aller Vorschriften. Wir schulen Wahlvorstände und informieren die Belegschaft, damit die Wahl reibungslos verläuft. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung.

Praxiserfahrung nutzen

Wir prüfen die Größe des Betriebsrats anhand der Mitarbeiterzahl. Wir begleiten die Versammlung zur Wahl des Wahlvorstands. Wir dokumentieren die Wahlvorschläge und die Stimmabgabe. Wir vertreten Sie bei Anfechtungen der Wahl vor Gericht. So vermeiden Sie kostspielige Wiederholungswahlen.

Betriebsratswahlen – Begleitung Ulrike Schmidt-Fleischer

Unsere Kanzlei

Über uns: Profil, Unternehmen und Team Ulrike Schmidt-Fleischer

Ulrike Schmidt-Fleischer ist Rechtsanwältin und Notarin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Vor der Gründung ihrer Kanzlei beriet sie Betriebsräte sowie Personalräte in einem internationalen Großunternehmen. Auch Geschäftsführer gehörten zu ihrem Klientel bei der IHK. Diese Erfahrung prägt unsere tägliche Arbeit. Die Strukturen der Industrie und die Interessen der Tarifvertragsparteien sind uns vertraut. Unsere Mandanten beraten wir auf eine pragmatische Weise. Wir kommunizieren zudem verständlich und legen Wert auf eine persönliche Betreuung. Sprechen Sie uns an.

Was uns auszeichnet

  • Persönliche Beratung auf Augenhöhe
  • Effiziente Abläufe durch digitale Kompetenz
  • Komplexe Sachverhalte einfach erklärt
  • Starke Position in Gericht und Verhandlungen

Mehr über uns erfahren →

Unsere Leistungen im Überblick

Übersicht der Serviceleistungen, Angebote und Leistungen Ulrike Schmidt-Fleischer

Wir decken das gesamte Arbeitsrecht ab und unterstützen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Führungskräfte und Betriebsräte. Von der Vertragsgestaltung bis zur Vertretung vor Gericht sind wir Ihr Ansprechpartner. Kontaktieren Sie uns gerne.

  • Arbeitsrechtliche Beratung
  • Arbeits- und Geschäftsführerverträge
  • Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung und Arbeitszeugnis prüfen
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Spezialisiert auf Kollektivarbeitsrecht und Betriebsratswahlen

Alle Leistungen ansehen →

Ein Beispiel aus der Praxis

Die Ausgangslage

Ein mittelständisches Unternehmen aus der Region plante betriebliche Veränderungen sowie personelle Anpassungen. Daraufhin verlangte der Betriebsrat einen Interessenausgleich und einen Sozialplan, woraufhin die Verhandlungen drohten zu eskalieren.

Problem

Die Geschäftsführung befürchtete hohe Abfindungen und eine eingeschränkte Handlungsfähigkeit. Der Betriebsrat wiederum pochte auf weitreichende Informationsrechte. In den ersten Gesprächen blockierten sich beide Seiten gegenseitig.

Unsere Strategie

Nach der Analyse der wirtschaftlichen Lage entwickelten wir ein Stufenmodell für die personellen Maßnahmen. In den moderierten Gesprächsrunden brachten wir konkrete Zahlen ein und trennten Sachfragen von emotionalen Konflikten.

Das Ergebnis

Innerhalb von vier Wochen einigten sich die Parteien auf einen Sozialplan mit klaren Abfindungsregelungen. Das Unternehmen blieb handlungsfähig, und der Betriebsrat akzeptierte die Schritte, ohne die Einigungsstelle anrufen zu müssen.

Häufige Fragen und Antworten

Wie viel kostet eine arbeitsrechtliche Beratung?

Ein Erstgespräch zur Prüfung Ihrer Situation beginnt ab 200 Euro. Die genauen Kosten richten sich nach dem Aufwand und dem Gegenstandswert. Klären Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese die Kosten übernimmt.

Wie lange dauert die Erstellung eines Arbeitsvertrags?

Einen individuellen Arbeitsvertrag erstellen wir innerhalb von drei bis fünf Werktagen. Voraussetzung ist, dass uns alle betrieblichen Informationen vorliegen. Komplexe Geschäftsführerverträge benötigen eine längere Bearbeitungszeit.

Was ist im Service der Kanzlei enthalten?

Der Service umfasst die rechtliche Prüfung, die Erstellung von Dokumenten, die Verhandlung mit der Gegenseite und die Vertretung vor Gericht. Wir klären Fristen, sichern Beweise und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche gesetzlichen Grundlagen spielen im Arbeitsrecht eine Rolle?

Grundlage unserer Arbeit sind insbesondere das Kündigungsschutzgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und das Nachweisgesetz. Ergänzend berücksichtigen wir geltende Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen. Die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fließt stets in unsere Beratung ein.

Lassen Sie Ihr arbeitsrechtliches Anliegen prüfen

Arbeitsrechtliche Fragen vertragen keinen Aufschub. Fristen für Kündigungsschutzklagen betragen drei Wochen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, klären Ihre Rechte und entwickeln eine Strategie für Ihr Vorgehen. Arbeitgeber erhalten rechtssichere Verträge und klare Handlungsempfehlungen für betriebliche Veränderungen. Arbeitnehmer erfahren, ob eine Kündigung Bestand hat und welche Abfindung realistisch ist. Unsere Erfahrung aus Großindustrie und Kanzleipraxis fließt in jedes Mandat ein. Wir kommunizieren auf Augenhöhe, klar und ohne unnötige Komplexität. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation zu besprechen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer ersten Einschätzung.

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