FAQ Arbeitsrecht – Antworten Ihrer Kanzlei auf Augenhöhe

Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, einer erhaltenen Kündigung oder Ihrem Gehalt? Wir als Kanzlei für Arbeitsrecht beantworten die typischen Fragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern verständlich und praxisnah. Im Arbeitsrecht zählen Fristen, und wer sie verpasst, verliert oft den Anspruch. Unser Anwalt erklärt Ihnen, welche Schritte jetzt wichtig sind. Von der Probezeit über Kündigungsschutz bis zum Aufhebungsvertrag finden Sie hier die häufigsten Fragen kompakt beantwortet.
Ihre Rechte im Arbeitsvertrag und bei der Bezahlung
Ein Arbeitsvertrag regelt die wesentlichen Bedingungen Ihres Beschäftigungsverhältnisses, von der Probezeit über das Gehalt bis hin zu Klauseln und der Kündigungsfrist. Arbeitgeber nutzen oft eine Vorlage oder ein Muster, doch nicht jede Vorlage passt zu Ihrer Tätigkeit. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag auf ungültige Klauseln und unklare Formulierungen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erkennt sofort, wo Risiken lauern. So sichern Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber von Anfang an.
Muss ein Arbeitsvertrag immer schriftlich sein?
Das Gesetz verlangt keine Schriftform für einen gültigen Arbeitsvertrag. Ein mündlicher Vertrag reicht theoretisch aus. Allerdings muss der Arbeitgeber die wesentlichen Bedingungen nach dem Nachweisgesetz schriftlich dokumentieren. Ohne schriftlichen Nachweis entstehen oft Streitigkeiten über Gehalt oder Kündigungsfrist. Wir empfehlen deshalb immer eine schriftliche Vereinbarung.
Darf der Arbeitgeber das Gehalt einseitig ändern?
Da die Bezahlung eine zentrale Vertragsbedingung ist, kann der Arbeitgeber sie nicht ohne Ihre Zustimmung kürzen. Wir prüfen, ob eine einseitige Änderungskündigung in Ihrem Fall rechtlich zulässig ist.
Was bedeuten befristete Verträge und Probezeit?
In der Probezeit gilt meist eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ein befristeter Vertrag endet automatisch am vereinbarten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Befristung muss zwingend schriftlich vereinbart werden. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu den Voraussetzungen und Ausnahmen.
Sind Muster für Arbeitsverträge ausreichend?
Ein Muster bietet einen guten Ausgangspunkt, ersetzt aber keine individuelle Beratung. Jede Tätigkeit hat eigene Anforderungen, und pauschale Klauseln sind oft unwirksam. Wir passen Ihre Vorlage an die konkrete Tätigkeit an. So vermeiden Sie spätere Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht.
Kündigung, Aufhebungsvertrag und Fristen
Bei einer Kündigung analysieren wir Form, Fristen und soziale Rechtfertigung, da die Kündigungsfrist von Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängt. Häufig ist ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung die bessere Alternative. Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen effektiv. Sie erhalten klare Antworten.
Innerhalb welcher Frist muss ich gegen eine Kündigung klagen?
Nach dem Kündigungsschutzgesetz haben Sie drei Wochen Zeit für eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Wir prüfen sofort den Zugang und bereiten die Klage vor.
Lohnt sich ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag bietet oft Vorteile gegenüber einer Kündigung. Sie können eine Abfindung und ein positives Arbeitszeugnis vereinbaren. Zudem vermeiden Sie ein Gerichtsverfahren. Wir prüfen jedoch die Nachteile, denn ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitsamt auslösen.
Gibt es Anspruch auf Abfindung nach einer Kündigung?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber können Sie eine Abfindung verhandeln, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren anbietet, die Kündigung gegen Abfindung aufzuheben. Wir schätzen Ihre Chancen realistisch ein.
Was gilt in der Probezeit für eine Kündigung?
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist meist zwei Wochen. Der Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Eine Kündigung in der Probezeit ist also einfacher für den Arbeitgeber. Dennoch muss sie schriftlich erfolgen.
Abmahnungen, Arbeitszeugnisse und weitere Rechte
Wir beraten Sie kompetent. Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt vor einer Kündigung, weshalb wir deren inhaltliche Korrektheit prüfen. Auch bei versteckter Kritik in Arbeitszeugnissen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere Kanzlei klärt, was Sie von Ihrem Arbeitgeber fordern können. Zudem berät Sie unser Anwalt zu Themen wie Urlaubsansprüchen oder Überstundenregelungen.
Muss ich auf eine Abmahnung reagieren?
Eine Abmahnung ist nicht nur eine Warnung, sondern auch formell bedeutsam. Sie können eine Gegendarstellung verlangen und diese zu den Akten geben. Wir prüfen, ob die Abmahnung rechtlich Bestand hat. Eine unberechtigte Abmahnung können Sie mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht anfechten.
Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Arbeitnehmer haben nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses enthält eine Bewertung der Leistung und des Verhaltens. Wir prüfen, ob die Formulierungen versteckte Kritik enthalten. So sichern Sie sich ein Zeugnis, das Ihre weitere Tätigkeit nicht behindert.
Gelten Überstunden automatisch als Pflicht?
Überstunden sind nur Pflicht, wenn der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dies regelt. Ohne eine solche Klausel muss der Arbeitnehmer keine Überstunden leisten. Wir prüfen Ihren Vertrag auf die entsprechenden Klauseln und klären, ob eine Vergütungspflicht besteht.
Was passiert mit meinem Resturlaub bei Kündigung?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Der Arbeitgeber kann Sie aber verpflichten, den Resturlaub in der Kündigungsfrist zu nehmen. Wir berechnen den genauen Urlaubsanspruch und prüfen, ob Übertragungsregeln gelten.
Rechtsschutz für Betriebsräte, Gewerkschaften und Tarifverträge
Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Zusammenwirken von Betriebsräten und Gewerkschaften, wobei wir Betriebsräte in Einigungsstellenverfahren vertreten und bei Betriebsänderungen beraten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt die Arbeitnehmervertretung bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte und begleitet auch Betriebsratswahlen. Zudem klären wir die Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz.
Wann muss eine Einigungsstelle einberufen werden?
Eine Einigungsstelle wird erforderlich, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich in Mitbestimmungsfragen nicht einigen. Das gilt etwa bei sozialen Angelegenheiten wie Arbeitszeitregelungen. Wir vertreten den Betriebsrat im Einigungsstellenverfahren und setzen die Rechte der Arbeitnehmer durch.
Welche Rechte hat der Betriebsrat bei einer Betriebsänderung?
Im Fall einer Betriebsänderung stehen dem Betriebsrat umfassende Rechte auf Information und Beratung zu. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ihn rechtzeitig zu unterrichten und über einen Interessenausgleich zu verhandeln. Wir unterstützen die Arbeitnehmervertretung und begleiten die Gespräche mit dem Arbeitgeber.
Muss der Arbeitgeber Gewerkschaften im Unternehmen zulassen?
Soweit tarifliche oder betriebliche Bestimmungen dies vorsehen, dürfen Gewerkschaften im Unternehmen aktiv werden. Die Aktivitäten der Gewerkschaftsvertreter muss der Arbeitgeber hinnehmen. Sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte beraten wir zu den jeweiligen Rechten und Pflichten.
Welche Fristen gelten bei Betriebsratswahlen?
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl, die in der Regel alle vier Jahre stattfindet. Dabei achten wir darauf, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen des Wahlausschreibens gewahrt bleiben.
