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Kündigung Arbeitsverhältnis Beratung – Ihre Kanzlei auf Augenhöhe

Kündigung Arbeitsverhältnis Beratung – Arbeitsrechtliche Beratung, Arbeitsvertrag Erstellen, Geschäftsführervertrag Erstellen – Ulrike Schmidt-Fleischer

Eine Kündigung im Arbeitsverhältnis bringt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft erhebliche rechtliche Unsicherheiten mit sich. Wir prüfen Ihr Kündigungsschreiben, beurteilen die Kündigungsfrist und beraten Sie zur möglichen Abwehr oder Durchsetzung der Beendigung. Dabei betrachten wir jeden Einzelfall pragmatisch und vermeiden unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen, wo eine einvernehmliche Lösung näher liegt. Unser Anspruch ist eine klare, verständliche Kommunikation auf Augenhöhe.

Wann ist eine Kündigung wirksam und welche Fristen gelten?

Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von der korrekten Form, der fristgerechten Zustellung und einer tragfähigen Begründung ab. Wir analysieren für Sie die Kündigungsfrist, die genaue Schriftform, die Pflicht zur Unterschrift und mögliche Besonderheiten in der Probezeit. Erst nach dieser fundierten Prüfung wissen Sie, ob Ihr Vertrag tatsächlich endet oder Handlungsbedarf besteht.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung?

Betroffene Beschäftigte verfügen über zahlreiche Schutzinstrumente und Handlungsspielräume, die es gemeinsam zu ermitteln gilt. Wir erläutern Ihnen die gesetzlichen Schutzbestimmungen, kontrollieren die Formalia Ihres Kündigungsschreibens und stehen Ihnen auch beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags beratend zur Seite. Gerade während der Probezeit kommt der konkreten Frist bei einer ordentlichen Kündigung besondere Bedeutung zu. Sollte eine außerordentliche Beendigung vorliegen, muss der Arbeitgeber zudem gewichtige Gründe darlegen können. Gemeinsam bewerten wir, ob eine Klage vor dem Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg hat oder eine Abfindung den realistischeren Weg darstellt.

Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei einer Kündigung? – Ulrike Schmidt-Fleischer

Was muss ein Arbeitgeber bei der Kündigung beachten?

Für Arbeitgeber gilt es bei jeder Kündigung, formelle Fehler zu vermeiden und die Vorgaben des Gesetzes exakt einzuhalten. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Kündigungsschreibens, prüfen die einzuhaltende Kündigungsfrist und beraten zur Anhörung des Betriebsrats. Die Unterschrift muss die strikte Schriftform wahren, da ein Muster aus dem Internet oft rechtliche Lücken aufweist. Eine ordentliche Kündigung bedarf einer klaren Begründung, insbesondere wenn der Kündigungsschutz greift. Bei einer außerordentlichen Kündigung prüfen wir die Voraussetzungen und dokumentieren den Sachverhalt für eine spätere gerichtliche Prüfung.

Was muss ein Arbeitgeber bei der Kündigung beachten? – Ulrike Schmidt-Fleischer

Lohnt sich ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag bietet oft eine flexiblere Alternative zur einseitigen Kündigung und beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Wir prüfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob diese Lösung ökonomisch sinnvoller ist als ein gerichtliches Verfahren. Dabei verhandeln wir die Höhe einer Abfindung, vereinbaren eine passende Kündigungsfrist für den Übergang und sichern den Bezug von Arbeitslosengeld. Ein solcher Vertrag verzichtet auf eine Begründung und schafft schnell Rechtssicherheit für beide Seiten. Wir achten jedoch darauf, dass keine nachteiligen Verzichtsklauseln versteckt bleiben. Die korrekte Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift beider Parteien ist zwingend.

Wie verläuft ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht?

Scheitert eine gütliche Verständigung, setzen wir uns vor dem Arbeitsgericht entschlossen für Ihre Belange im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses ein. Dabei erstellen wir Ihren Tatsachenvortrag sorgfältig, beschaffen die nötigen Nachweise und hinterfragen kritisch jedes Argument, mit dem die Kündigung begründet wird. Häufig drehen sich die Verhandlungen um die richtige Auslegung eines Tarifvertrags oder darum, ob der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört wurde. Wichtig zu wissen: Beschäftigte haben nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit, Klage zu erheben – andernfalls verfällt ihr Schutzanspruch. Von der Güteverhandlung bis zur Kammerverhandlung stehen wir Ihnen zur Seite. Unser Bestreben richtet sich darauf, entweder Ihren Standort durchzusetzen oder eine tragfähige Einigung vor Gericht zu erreichen.

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Wie verläuft ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht? – Ulrike Schmidt-Fleischer

Eine Kündigung verursacht oft großen Zeitdruck, da die Drei-Wochen-Frist für eine Klage schnell verstreicht. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation zu analysieren und den nächsten Schritt gemeinsam zu planen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail, damit wir Ihren Fall prüfen können.

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