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Geschäftsführervertrag erstellen – Ihre Kanzlei auf Augenhöhe

Ein Geschäftsführervertrag wird von Ulrike Schmidt-Fleischer erstellt

Ein Geschäftsführervertrag legt die Rechte und Pflichten der Führungsebene verbindlich fest. Wir entwerfen diese Verträge individuell für Ihr Unternehmen, prüfen bestehende Muster und schützen Ihre Interessen als Arbeitgeber. Dabei stimmen wir jede Bestimmung präzise auf die Aufgaben, die Vergütung sowie die Kündigungsfristen ab. Wollen Sie riskieren, dass ungenaue Formulierungen zu kostspieligen Konflikten vor dem Arbeitsgericht führen?

Als Kanzlei für Arbeitsrecht kennen wir die typischen Fehler in Standard-Vorlagen. Wir verzichten auf pauschale Muster und gestalten jeden Geschäftsführervertrag von Grund auf neu. Dabei berücksichtigen wir Wettbewerbsverbote, Haftungsfragen und die Abgrenzung zur normalen Angestelltentätigkeit. So wissen Sie als Auftraggeber genau, welche Verbindlichkeiten Sie eingehen.

Was macht die rechtlichen Besonderheiten eines Geschäftsführervertrags aus?

Ein Geschäftsführervertrag unterscheidet sich wesentlich vom regulären Arbeitsvertrag für einen normalen Arbeitnehmer. Wir prüfen für Sie die Regelungen zur Vergütung, zur Probezeit, zu Nebenleistungen, zur Kündigungsschutz-Klausel und zur nachvertraglichen Wettbewerbspflicht. Ein fehlerhaftes Muster birgt enorme finanzielle Risiken für das Unternehmen. Geschäftsführer sind oft keine regulären Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes. Diese rechtliche Besonderheit erfordert eine exakte Formulierung der Kündigungsfrist und der Abfindungsregelungen. Wir als Kanzlei stellen sicher, dass Ihr Vertrag alle Anforderungen erfüllt und spätere Auseinandersetzungen am Arbeitsgericht vermeidet.

Unsere Begleitung bei der Vertragsgestaltung

Das wirtschaftliche Risiko einer mangelhaften Vertragsgrundlage liegt als Arbeitgeber vollständig bei Ihnen. Wir gestalten den Geschäftsführervertrag so, dass die Leitungsposition eindeutig festgehalten wird – von der detaillierten Umschreibung der Aufgaben bis hin zu den Begrenzungen der Haftung. Rechtssichere Formulierungen bei Gehalt, variablen Vergütungsbestandteilen und Spesen sind uns dabei ebenso wichtig. Muster aus dem Internet übersehen häufig die besonderen Pflichten, die ein Organ des Unternehmens trifft. Individuelle Regelungen zu Geheimhaltung, Nebentätigkeiten und Wettbewerbsverbot halten wir deshalb für Sie fest. Ihr Firmenwissen bleibt so geschützt, selbst wenn der Geschäftsführer das Unternehmen verlässt. Auch die Begrenzung künftiger Abfindungszahlungen durch eine saubere Vertragsstruktur gehört zu unseren Aufgaben. Bevor es überhaupt zu einem Konflikt kommt, klären wir Kündigungsschutz-Fristen und Kündigungsfristen.

Ulrike Schmidt-Fleischer zeigt auf, wie wir als Arbeitgeber Ihren Vertrag erstellen

Diese Punkte sollten Geschäftsführer vor der Unterschrift klären

Auch für die Gegenseite ist die juristische Prüfung der Vereinbarungen unerlässlich. Lassen Sie Ihren Vertrag als Geschäftsführer durch einen Anwalt für Arbeitsrecht kontrollieren. Wir untersuchen für Sie die Regelungen zum Gehalt, zu Bonuszahlungen, zur Kündigungsfrist sowie zur Abfindung bei einer Trennung. In Vorlagen verbergen sich oft Nachteile, die Arbeitnehmer ohne Hilfe übersehen. So weichen Kündigungsfristen in der Probezeit häufig vom Standard ab. Wir klären für Sie, ob diese Abweichungen zulässig sind. Auch einem späteren Aufhebungsvertrag sollten Sie frühzeitig Rechnung tragen. Wir erläutern Ihnen jede Klausel verständlich und verzichten auf komplizierten Fachjargon, damit Sie nur unterzeichnen, wenn Sie Ihre Rechte genau kennen.

Vor der Unterszeichnung des Vertrags erläutert Ulrike Schmidt-Fleischer die Prüfungspflichten für Geschäftsführer

Warum Standard-Muster für Geschäftsführerverträge oft nicht ausreichen

Ein Muster aus dem Internet ignoriert die speziellen Erfordernisse Ihres Unternehmens und die Tätigkeit der Führungskraft. Wir erstellen jeden Vertrag individuell und verzichten auf pauschale Vorlagen. Eine fehlerhafte Klausel zur Kündigungsfrist kann dazu führen, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam bleibt. Das kostet Sie als Arbeitgeber unnötig Zeit und Geld vor dem Arbeitsgericht. Ein Anwalt unserer Kanzlei prüft die Fristen und den Kündigungsschutz daher genau. Wir stimmen die Vertragsdauer, die Vergütung und die Probezeit exakt auf Ihre Situation ab. Zudem berücksichtigen wir die Folgen einer Kündigung und regeln vorab die Form der Abfindung. So agieren Sie als Arbeitgeber in der Region rechtssicher.

Welche Klauseln müssen in jedem Geschäftsführervertrag enthalten sein?

Ein rechtssicherer Vertrag braucht klare Regeln zu Vergütung, Aufgaben, Kündigungsfrist, Wettbewerbsverbot sowie Geheimhaltung. Unsere Kanzlei achtet auf die korrekte Formulierung jeder Bestimmung. Das Gehalt allein bildet noch keinen ausreichenden Vertragsbestandteil. Wir definieren die genaue Tätigkeit, damit die Erwartungen an die Führungskraft klar sind. Auch die Probezeit und die entsprechende Kündigungsfrist müssen exakt benannt werden. Die Fristen für eine ordentliche Kündigung unterscheiden sich oft stark von denen normaler Arbeitnehmer. Wir formulieren die Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber präzise. Ein späterer Aufhebungsvertrag lässt sich leichter gestalten, wenn der Grundvertrag sauber aufgesetzt ist. So vermeiden wir ungültige Klauseln und Risiken für Prozesse vor dem Arbeitsgericht.

Wie gestalten wir Ihren Vertrag in unserer Kanzlei?

Wir beginnen mit einem persönlichen Gespräch über Ihre Ziele, die Struktur Ihres Unternehmens und die künftige Rolle der Führungskraft. Danach prüfen wir Ihre vorhandene Vorlage oder entwickeln einen neuen Vertrag. Die typischen Konfliktfelder zwischen Arbeitgebern und Geschäftsführern sind unseren Anwälten bestens bekannt. Wir leiten aus Ihren Vorgaben die passenden Klauseln ab und bringen Gehalt, Kündigungsfrist und Abfindung zusammen. Das Ergebnis ist ein ausgereifter Vertrag, den Sie direkt nutzen können. Juristische Zusammenhänge erklären wir verständlich und ohne unnötigen Fachjargon. Ihr Nutzen als Arbeitgeber steht dabei im Mittelpunkt, um die Stolpersteine des Arbeitsrechts geschickt zu umgehen.

Nehmen Sie Kontakt auf

Ulrike Schmidt-Fleischer stellt den Prozess der Vertragserstellung in unserer Kanzlei dar

Ein durchdachter Geschäftsführervertrag bewahrt Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Überraschungen. Wir erstellen Ihre Verträge individuell, prüfen bestehende Muster und vertreten Ihre Interessen. Kontaktieren Sie uns doch einfach per Telefon oder E-Mail, damit wir Ihre Unterlagen gemeinsam prüfen können.

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