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Betriebsrat und Kollektivarbeitsrecht

Betriebsrat und Kollektivarbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht betrifft die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat, Personalvertretung und Gewerkschaften. Es verlangt rechtliche Präzision und Verhandlungsgeschick.

Mitbestimmung

Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren und Informationspflichten müssen sauber eingeordnet werden. Fehler führen schnell zu Verzögerungen oder Streit.

Betriebsrat und Mitbestimmung

Betriebsänderung

Stilllegung, Umstrukturierung, Betriebsübergang oder Personalabbau berühren Interessenausgleich, Sozialplan und Kommunikation mit Beschäftigten.

Saubere Verfahren

Gute Vorbereitung reduziert Eskalationen und schafft belastbare Ergebnisse.