Betriebsrat und Kollektivarbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht betrifft die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat, Personalvertretung und Gewerkschaften. Es verlangt rechtliche Präzision und Verhandlungsgeschick.
Mitbestimmung
Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren und Informationspflichten müssen sauber eingeordnet werden. Fehler führen schnell zu Verzögerungen oder Streit.

Betriebsänderung
Stilllegung, Umstrukturierung, Betriebsübergang oder Personalabbau berühren Interessenausgleich, Sozialplan und Kommunikation mit Beschäftigten.
Saubere Verfahren
Gute Vorbereitung reduziert Eskalationen und schafft belastbare Ergebnisse.