Arbeitsrecht Anwalt Viersen – ↗️Ulrike Schmidt-Fleischer: ✓Arbeitsvertrag erstellen, Kündigung Arbeitsverhältnis, Aufhebungsvertrag prüfen, Vertretung Arbeitsgericht

Arbeitsrechtberatung auf Augenhöhe durch eine qualifizierte Kanzlei in Viersen
Arbeitsverträge gestalten, Kündigungen prüfen und vor dem Arbeitsgericht einstehen — all dies deckt die arbeitsrechtliche Beratung in Viersen durch Ulrike Schmidt-Fleischer ab. Das Wichtigste kurz gefasst: Sie profitieren von pragmatischer, verständlicher Beratung und Praxiserfahrung aus Großunternehmen sowie IHK.
Brauchen Sie Unterstützung im Arbeitsrecht für Viersen und Umgebung? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir beraten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer zu allen Fragen rund um Arbeitsvertrag und Kündigung. Dazu zählt auch der Aufhebungsvertrag. Selbst bei komplexen Sachverhalten bleibt unser Konzept pragmatisch und nachvollziehbar.
Welche Bereiche deckt die arbeitsrechtliche Unterstützung aus Ihrer Region ab?
Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen
Ehe aus Konflikten kostspielige Prozesse entstehen, beantworten wir Ihre arbeitsrechtlichen Fragen zügig und praxisnah.
Arbeitsverträge erstellen lassen
Ein rechtssicher und passend erstellter Arbeitsvertrag gibt beiden Seiten klare Regeln und schützt dadurch vor Streit.
Geschäftsführerverträge erstellen lassen
Ein passend gestalteter Geschäftsführervertrag bietet Ihnen von Anfang an rechtssichere Regelungen zu Haftung und Bezahlung. Auch die Kündigung wird geregelt.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie von der Vertragsgestaltung bis zum Arbeitsgerichtsverfahren. Unser Leistungsangebot beinhaltet die Verhandlung mit Gewerkschaften und die Begleitung von Betriebsratswahlen. Hinzu kommt die Begutachtung von Abmahnungen. Sie erhalten von uns klare Aussagen sowie einen konkreten Fahrplan für Ihren Fall.
Arbeitsrechtliche Unterstützung für Sie
Das Individual- und Kollektivarbeitsrecht ist Gegenstand unserer ausführlichen Beratung für Sie. Häufig gilt es zunächst, eine Situation passend einzuordnen. Ist Ihre Abmahnung tatsächlich rechtswirksam? Welche Kündigungsfrist greift bei Ihrem Vertrag? Welche Klauseln Ihres Arbeitsvertrags sind problematisch? Nach der Analyse Ihres Falles erläutern wir die rechtlichen Zusammenhänge verständlich und zeigen Ihnen die geeigneten Handlungsoptionen auf. Von unserer pragmatischen Herangehensweise profitieren Arbeitgeber ebenso wie Arbeitnehmer. Im Mittelpunkt stehen praktikable Konzepte für Ihren Arbeitsalltag im Raum Viersen. Juristisches Fachchinesisch vermeiden wir.
Unser Lösungsweg
Sie bekommen von uns konkrete Hinweise statt abstrakter Rechtsauskünfte. Wir schätzen nicht allein die Rechtslage ein, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Strategie. Das heißt: Wir sagen Ihnen klar, welche Etappen sinnvoll und mit welchen Risiken sie verbunden sind. In jede Idee fließen unsere Erfahrungen aus der Unterstützung von Betriebsräten in internationalen Großunternehmen ein.

Wir erstellen Ihren Arbeitsvertrag
Ein klar formulierter Arbeitsvertrag schützt beide Seiten und kann spätere Streitigkeiten verhindern. Wir erstellen Arbeitsverträge, die genau auf Ihre jeweilige Situation zugeschnitten sind. Dabei achten wir auf rechtssichere Regelungen zum Gehalt und zur Arbeitszeit. Nebenpflichten werden ebenfalls berücksichtigt. Standardvorlagen aus dem Internet erfassen die Besonderheiten Ihrer konkreten Stelle häufig nicht. Jede Klausel prüfen wir auf ihre rechtliche Wirksamkeit und ihre praktischen Folgen. Bei speziellen Tätigkeiten oder leitenden Angestellten zahlt sich eine individuell gestaltete Vereinbarung besonders aus. Auch ungewöhnliche Vertragsgestaltungen sind uns vertraut, was Arbeitgeber in Ihrer Region schätzen.
Wichtige Aspekte
Versetzungsklauseln und nachträgliche Anpassungen können ebenso wie Wettbewerbsverbote unwirksam sein – Fallen stecken oft im Detail. Wir achten darauf, dass sämtliche Klauseln der aktuellen Rechtsprechung entsprechen. So entsteht von Beginn an Klarheit über die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien.

Geschäftsführerverträge gestalten lassen
Da Geschäftsführer keine gewöhnlichen Arbeitnehmer sind, nehmen sie eine besondere rechtliche Position ein. Für die Gestaltung ihres Vertrages ist daher spezifisches Wissen nötig. In den von uns formulierten Geschäftsführerverträgen werden sowohl die gesellschaftsrechtliche Stellung als auch die arbeitsrechtlichen Elemente richtig eingeordnet. Haftung und Kündigungsfristen behandeln wir mit der nötigen Gründlichkeit. Das gilt auch für Wettbewerbsverbote. Eine ungeschickte Klausel kann für den Geschäftsführer oder das Familienunternehmen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Wir gestalten die Vereinbarung so, dass sie rechtssicher ist und die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt.
Dies ist außergewöhnlich.
Unsere Praxiserfahrung an den Schnittstellen zwischen Geschäftsführerverträgen und Gesellschaftsrecht hilft, Widersprüche zwischen dem Anstellungsvertrag und gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen zu vermeiden. So erhalten Sie Sicherheit für die gesamte Dauer der Tätigkeit. Mit diesen Schnittstellen sind wir aus der Praxis vertraut. Weil wir sie kennen, verhindern wir Widersprüche zwischen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen und dem Anstellungsvertrag. Das gibt Ihnen während der gesamten Dauer der Tätigkeit Sicherheit.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses: rechtliche Beratung
Eine Kündigung ist ein erheblicher Einschnitt und wirft viele Fragen auf. Wir beraten Sie unabhängig davon, auf welcher Seite Sie stehen. Für Arbeitnehmer prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Kündigung sowie die geltenden Klagefristen. Für Arbeitgeber beurteilen wir, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung die jeweiligen Anforderungen erfüllt. Wir analysieren den Kündigungsschutz und vorherige Abmahnungen. Bei betriebsbedingten Kündigungen betrachten wir außerdem die soziale Auswahl. Häufig führt eine geschickte Verhandlung zu einer besseren Lösung als ein langer Rechtsstreit. Wir zeigen Ihnen beide Wege und unterstützen Sie dabei ehrlich.
In der Praxis
Die Klagefrist endet drei Wochen nach Zugang der Kündigung, denn Fristen im Arbeitsrecht sind kurz. Gemeinsam entscheiden wir zügig, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine Klage vor dem Arbeitsgericht die bessere Möglichkeit ist. Auf Basis unserer Erfahrung geben wir realistische Einschätzungen.

Warum Sie den Aufhebungsvertrag prüfen lassen sollten
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, bringt jedoch Risiken mit sich. Wir prüfen Ihre Vereinbarung sorgfältig und achten auf die Folgen. Bei einem falsch formulierten Vertrag kann eine Sperrfrist beim Arbeitsamt drohen. Wir prüfen das Arbeitszeugnis und die Abfindungshöhe. Auch Resturlaubsansprüche betrachten wir. Durch konkrete Nachverhandlungen sind oft bessere Bedingungen erreichbar. Das Gesamtpaket vergleichen wir mit den Ansprüchen, die Ihnen bei einer Kündigung zustünden. Diese sachliche Begutachtung hilft Mandanten aus der Region, eine vorschnelle Entscheidung zu vermeiden. Deshalb wird sie geschätzt.
Konkret heißt das
Wir lesen den Aufhebungsvertrag Zeile für Zeile und erläutern Ihnen jede Klausel. Danach wissen Sie genau, worauf Sie sich einlassen. Bei Bedarf verhandeln wir Änderungen mit der Gegenseite. Angestrebt wird stets eine Vereinbarung, die Ihre finanziellen Eigeninteressen wahrt. Das gilt ebenso für Ihre rechtlichen Interessen.

Ihre Abmahnung rechtlich prüfen lassen
Eine Abmahnung in der Personalakte kann Ihren beruflichen Werdegang beeinträchtigen. Wir prüfen, ob sie formal und inhaltlich gerechtfertigt ist. Arbeitgeber müssen vieles beachten: Der Vorwurf ist konkret zu benennen. Zudem muss eine Verhaltensänderung gefordert werden. Fehlt eines dieser Elemente, kann die Abmahnung unwirksam sein. Hält die Abmahnung einer Prüfung nicht stand, setzen wir uns für ihre Entfernung aus der Personalakte ein. Arbeitgeber beraten wir dagegen bei der rechtssicheren Formulierung einer Abmahnung. Eine sorgfältig vorbereitete Abmahnung bildet oft die Grundlage für eine spätere Kündigung.
Der Hintergrund
Viele Abmahnungen scheitern an formalen Mängeln. Der Vorwurf ist etwa zu pauschal oder die Warnfunktion fehlt. Auch kann der Zeitpunkt veraltet sein. Wir kennen die Anforderungen der Arbeitsgerichte und prüfen Ihre Abmahnung an diesem Maßstab. Das schafft Klarheit über die nächsten Schritte.

So lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis prüfen
Ein Arbeitszeugnis dient als Ihre Visitenkarte für künftige Bewerbungen. Wir prüfen, ob Ihr Zeugnis wohlwollend formuliert ist und zugleich der Wahrheit entspricht. In einer scheinbar positiven Formulierung kann versteckte Kritik liegen, weil die Zeugnissprache festen Regeln folgt. Wir entschlüsseln die Klauseln und vergleichen Ihr Zeugnis mit Ihrer tatsächlichen Leistung sowie Tätigkeit. Fehlt es an der Wohlwollenspflicht oder ist die Gesamtnote unangemessen, fordern wir eine Korrektur. Auch die formelle Richtigkeit prüfen wir: Das Datum und die Unterschrift müssen stimmen. Gleiches gilt für die Dauer der Beschäftigung. Unser Anliegen ist es, Ihnen im Großraum Viersen zu einem Zeugnis zu verhelfen, das Ihre Qualifikationen korrekt wiedergibt.
Was wissenswert ist
Die Zeugnissprache erschließt sich nicht intuitiv. „Zu unserer Kundenzufriedenheit“ meint die Note „befriedigend“. Nachdem wir die versteckten Botschaften übersetzt haben, beurteilen wir, ob das Zeugnis Ihre beruflichen Möglichkeiten fördert oder behindert. Bei vorhandenen Mängeln korrigieren wir das Zeugnis.

Vor dem Arbeitsgericht vertreten
Ist eine einvernehmliche Lösung ausgeschlossen, übernehmen wir Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Wir tragen die nötigen Beweise zusammen und bereiten Ihre Klage oder Verteidigung sorgfältig vor. Im Gütetermin verhandeln wir eine Einigung; dort enden die meisten Verfahren. Ist keine Einigung möglich, begleiten wir Sie durch die Kammerverhandlung. Wir formulieren die Schriftsätze und nehmen zu den Argumenten der Gegenseite Stellung. Ihren Standpunkt tragen wir überzeugend vor. Hier kommt unsere Durchsetzungskraft besonders zum Tragen. Sie bleiben nicht allein, denn während des gesamten Verfahrens stehen wir Ihnen als Ansprechpartner und Begleiter zur Seite.
Der Unterschied
Da uns die Arbeitsgerichte und ihre Arbeitsweise bekannt sind, geben wir realistische Prognosen zum Verfahrensausgang. Von aussichtslosen Klagen raten wir ab. Stimmen dagegen die Erfolgschancen, empfehlen wir eine Klage. Unsere Mandanten schätzen diese Offenheit.

Kollektivarbeitsrecht: Unterstützung für Sie
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Gewerkschaften gehören ebenfalls dazu. Wir beraten Sie bei der Gestaltung von Kollektivvereinbarungen sowie bei der Umsetzung von Betriebsänderungen. Unsere Erfahrung aus der Begleitung von Betriebs- und Personalräten in einem internationalen Großunternehmen ist dabei ein echter Vorteil. Wir kennen die Belange beider Seiten und wissen, wie konstruktive Verhandlungen geführt werden. Zu unserem Alltag gehören Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Mitbestimmungsrechte zählen ebenfalls dazu. Arbeitgeber aus Viersen unterstützen wir dabei, kollektivarbeitsrechtliche Pflichten korrekt umzusetzen.
Unser Vorgehen
Die Dynamik zwischen den Betriebsparteien ist uns bekannt. Statt an starren Positionen festzuhalten, suchen wir Lösungen, die den Betrieb fördern. Wir moderieren Konflikte und finden Kompromisse, die rechtlich sauber sowie praktisch tragfähig sind. Weil wir die Dynamik zwischen den Betriebsparteien verstehen, entwickeln wir Lösungen, die den Betrieb voranbringen, statt starre Positionen zu vertreten. Durch die Moderation von Konflikten finden wir rechtlich saubere und praktisch tragfähige Kompromisse. Wir erfassen die Dynamik zwischen den Betriebsparteien und suchen statt starrer Positionen nach Konzepten, die den Betrieb fördern. Die von uns gefundenen Kompromisse sind rechtlich sauber sowie praktisch tragfähig.

Begleitung der Betriebsratswahl
Eine Betriebsratswahl muss zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen präzise einhalten. Wir begleiten Arbeitgeber und Initiativgruppen bei der Vorbereitung sowie Durchführung der Wahl. Dabei prüfen wir, ob die Voraussetzungen für einen Betriebsrat bestehen und wie der Wahlvorstand zu bilden ist. Die Wahlvorschriften sind detailliert und fehleranfällig. Schon ein Fehler kann zur Anfechtung der Wahl führen. Wir steuern den Ablauf so, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Von der Festlegung der Wahlberechtigten bis zur Auszählung der Stimmen stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So sichern wir rechtssichere Betriebsratswahlen in Viersen und dem Umland.
Das ist entscheidend
Die Fristen und Formvorschriften sind streng. Wir achten sowohl auf die ordnungsgemäße Führung des Wahlvorstandsprotokolls als auch auf die korrekte Einladung zur Wahlversammlung. Diese Gründlichkeit verhindert spätere Anfechtungen und sichert den Bestand des gewählten Betriebsrats.

Ihr fachkundiger Dienstleister im Großraum Viersen
Als auf Arbeitsrecht ausgerichtete Kanzlei verstehen wir uns als Ihre fachkundige und verlässliche Ansprechpartnerin. Unsere Inhaberin Ulrike Schmidt-Fleischer bringt Erfahrung aus einem internationalen Großunternehmen mit, in dem sie Betriebs- und Personalräte unterstützte. Von dieser Praxiserfahrung geprägt, arbeiten wir qualifiziert und zuverlässig für Sie. Wir kennen die typischen Konflikte im Arbeitsalltag und entwickeln pragmatische Lösungen. Für Mandanten heißt das: Sie erhalten keine theoretische Rechtsberatung, sondern Antworten, die im Arbeitsleben funktionieren. Komplexe Sachverhalte erklären wir klar und behalten dabei das große Bild im Blick. Unsere Kanzlei arbeitet digital und effizient. Das spart Zeit und Nerven.
Was unsere Kanzlei auszeichnet
Steife Distanz vermeiden wir, denn wir begleiten Sie auf Augenhöhe. Eine gesunde Portion Humor gehört für uns zu einer guten Zusammenarbeit. Damit Arbeitsrecht im Gedächtnis bleibt, erläutern wir es entsprechend – dieser Ansatz heißt „edutaining“. Bei Ihren arbeitsrechtlichen Fragen sind wir ein sympathischer Partner. Dafür steht die Verbindung von Fachwissen und Persönlichkeit.

Häufige Fragen aus Viersen und dem näheren Umkreis
Was kostet es, eine arbeitsrechtliche Beratung für Viersen und Umgebung in Benutzung zu nehmen?
Wie hoch die Aufwendungen ausfallen, richtet sich nach dem Aufwand des jeweiligen Falls. Eine erste Bewertung lässt sich häufig durch ein kurzes Vorgespräch gewinnen. Für die Vertretung vor dem Arbeitsgericht gelten feste Gebühren nach dem RVG. Vorab werden Sie offen über die zu erwartenden Kosten unterrichtet.
Welche Dauer hat ein Kündigungsschutzverfahren aus Ihrer Region?
Die durchschnittliche Dauer eines Kündigungsschutzverfahrens beträgt drei bis sechs Monate. Zu einer Einigung kommt es oft schon beim ersten Termin, der meist eine Güteverhandlung ist. Ein Übergang des Verfahrens in eine Kammerverhandlung bedeutet eine längere Dauer. Zu Beginn erhalten Sie von uns eine realistische Begutachtung.
Wann ist eine Klage gegen die Kündigung unerlässlich?
Drei Wochen nach Zugang der Kündigung beträgt die Klagefrist. Diese Frist ist strikt und wird nicht verlängert. Kontakt aufzunehmen vorschlagen wir unverzüglich nach Kündigungserhalt. So bleibt genug Zeit, den Fall zu prüfen und die Klage zur rechten Zeit einzureichen.
Was ist bei einem Aufhebungsvertrag aus dem Umkreis von Viersen zu beachten?
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrfrist beim Arbeitsamt auslösen. Zur Vermeidung der Sperrfrist kontrollieren wir, ob eine Klausel sinnvoll ist. Außerdem klären wir, ob Ihnen die angebotene Abfindung angemessen erscheint. Um Ihnen zu ermöglichen vor finanziellen Nachteilen abgesichert sind, erfolgt eine gründliche Prüfung.
Wann ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht in Ihrer Umgebung erforderlich?
Besonders bei komplexen Fällen sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen. Das gilt für Kündigungsschutzklagen, Betriebsratswahlen oder Kollektivvereinbarungen. Die aktuellen Urteile der Arbeitsgerichte kennen wir, weil wir auf das Arbeitsrecht ausgerichtet sind. Ein echter Vorteil für Ihren Fall ist diese Spezialisierung.

Alles Wissenswerte zu unseren Dienstleistungen im Großraum Viersen
Das Arbeitsrecht ist ein Fachgebiet, das viele Begriffe und Regeln kennt, die im Alltag rar auftauchen. Sie können Ihre Situation optimaler einordnen, wenn wir die wichtigsten Konzepte erläutern. Enthalten sind darin die Anforderungen für den Kündigungsschutz, die Rolle des Betriebsrats sowie der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung. Wir darlegen, wann eine Abmahnung zwingend notwendig ist und wie die Kündigungsfrist von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Zeugnissprache entschlüsseln wir für Sie, inklusive ihrer versteckten Botschaften. Dieses Wissen betreut Sie dabei, arbeitsrechtliche Situationen aus Viersen richtig zu einschätzen sowie zeitig die richtigen Maßnahmen einzuleiten.
Gut unterrichtet
In der Probezeit ist eine Kündigung einfacher, jedoch nicht völlig frei. Geprüft wird von uns, ob eine effektive Vereinbarung der Probezeit vorliegt und die Kündigung die Vorgaben erfüllt. Dieses Detail ist häufig ausschlaggebend für den Erfolg einer Klage.

Der erste Führungskraftvertrag
Die anfängliche Situation
Die Herstellung eines passenden Arbeitsvertrags, der über Standardvorlagen hinausging, erforderte von einem Start-up für die Region Unterstützung nach der Einstellung der ersten Führungskraft. Von vornherein wollte das junge Unternehmen rechtliche Fettnäpfen verhindern.
Die Herausforderung
Das wachsende Unternehmen sollte durch den Vereinbarung Flexibilität erhalten, während die Fürsorgepflichten gegenüber der neuen Führungskraft deutlich geregelt wurden. Das Feld Arbeitszeit und Rufbereitschaft war speziell fair und rechtssicher zu verknüpfen.
Das Vorgehen
Indem wir ein lockeres, aber professionelles Beratungsgespräch führten, erfassten wir die Wünsche des Start-ups und stellten die passenden Klauseln zusammen. Unser edutaininger Ansatz half den Gründern, die Bedeutung einzelner Klauseln zu nachvollziehen, und gemeinsam fanden wir die richtige Balance.
Ein Resultat
Ein maßgeschneiderter Arbeitsvertrag wurde erstellt, durch den sowohl das Familienunternehmen als auch die aktuelle Führungskraft Sicherheit bekamen. Ab dem ersten Tag erlebte die Führungskraft eine angemessene Behandlung und Wertschätzung. Auf eine Vorlage kann das Start-up bei künftigen Einstellungen nun aufbauen.
Eine arbeitsrechtliche Unterstützung ist jetzt für Viersen und das Umland für Sie verfügbar.
Selten warten arbeitsrechtliche Fragen lange auf sich. Binden Sie uns so früh wie möglich ein, sodass ausreichend Gestaltungsspielraum für eine gute Lösung bekommen bleibt. Zu Arbeitsverträgen, Kündigungen und allen Fragen des Kollektivarbeitsrechts beraten wir Sie im Raum Viersen. Eine pragmatische, verständliche Unterstützung partnerschaftlich kennzeichnet unsere Kanzlei. Sie erhalten von uns klare Empfehlungen und einen konkreten Fahrplan für Ihre nächsten Etappen. Innerhalb von rund um die Uhr melden wir uns mit einer ersten Einschätzung zu Ihrem Fall zurück. Sprechen Sie uns an, um Ihren Fall zu besprechen.
Wissenswertes über Viersen
Viersen, eine Stadt in Nordrhein-Westfalen mit rund 76.000 Einwohnern, liegt eingebettet zwischen den Nachbarorten Mönchengladbach, Grefrath, Kempen, Tönisvorst und Nettetal. Durch ihre zentrale Lage im westlichen Teil des Bundeslandes ist Viersen sowohl verkehrstechnisch gut angebunden als auch von einer vielfältigen Umgebung umgeben. Die Stadt präsentiert sich als lebendiger Wohnstandort, dessen Nachbarschaft eine Mischung aus urbanen wie auch naturnahen Bereichen aufweist. Viersen verbindet somit die Vorteile einer mittleren Stadt mit der Nähe zu verschiedenen Gemeinden in der Region.
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